Gemeinnützigkeit [mehr...]
Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit müssen von der Stiftung fortlaufend erfüllt werden. Die Mittel der Stiftung müssen immer zweckgebunden und zudem zeitnah verwendet werden.
Die Stiftung darf die Mittel im Grundsatz nur für die steuerbegünstigen Zwecke der Stiftungssatzung verwenden.
Unterstützung durch
Spende und Zustiftung [mehr...]
Die Karl-Koch-Stiftung benötigt jährlich liquide Mittel zur Finanzierung der Stiftungsaufgaben.
Schon kleine Spenden ermöglichen uns die Fortsetzung der Stiftungstätigkeit. Die Unterstützung der Stiftung kann durch Spenden oder Zustiftungen erfolgen.
Spenden [mehr...]
Spenden fließen in die laufenden
Stiftungsausgaben ein und fördern direkt den
Stiftungszweck. Gerade in Zeiten sinkender Erträge für Finanzanlagen gibt eine Spende der Stiftung erweiterten finanziellen Handlungsspielraum.
Zustiftung [mehr...]
Mit Zustiftung wird eine Zuwendung an eine Stiftung bezeichnet, die dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeschlagen wird . Im Gegensatz zur Spende bleibt eine Zustiftung
auf Dauer in der Stiftung erhalten und wird dem
Kapitalstock zugeführt. Nur die Erträge aus der Kapitlanlage werden für Stiftungszwecke ausgegeben.
Zustiftung als Vermächtnis [mehr...]
Durch steuerliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer fördert der Staat testamentarische Zuwendungen an Stiftungen.
Sie können die Arbeit für Kinder, Jugend und Familien in der Gemeinde mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Karl-Koch-Stiftung langfristig unterstützen.
Eine Rechts- und/oder Steuerberatung kann durch die Stiftung selbst nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden beratenden Berufsgruppen.
Trauerfall-Spenden [mehr...]
Bei einem Trauerfall können Sie durch den Wunsch einer Spende die Stiftungsarbeit fördern.
Bitten Sie in den Trauerbenachrichtigungen anstelle von Blumen und Kränzen um Spenden an die Karl-Koch-Stiftung.
Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf
Konto: DE31 3005 0110 0018 0640 63.
Für eine Spendenquittung benötigen wir jeweils den Namen und die Anschrift des Spendenden auf dem Überweisungsbeleg. Aus rechtlichen Gründen ist die Ausstellung einer Spendenquittung als Sammeleinzahlung mehrerer Beträge an eine Person leider nicht möglich.
Eine Stiftung wird von staatlicher Seite gefördert
Der Staat begünstigt steuerlich
Stiftungen, welche gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Die Stiftung muss entsprechende Voraussetzungen gemäß der Abgabenordnung (AO) einhalten. Das Gleiche gilt, wenn
durch die Stiftungstätigkeit mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden.
Die Karl-Koch-Stiftung ist durch das
Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Wichtige steuerliche Aspekte
- für die Stiftungsgesellschaft
- Befreiung von der Gewerbesteuer
- Befreiung von der Grundsteuer
- für die Spenderinnen und Spender
- Spendenabzugsmöglichkeit für Zuwendungen an die Stiftung
- Befreiung von der Erbschaftsteuer (beziehungsweise Schenkungsteuer)
oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir informieren Sie gerne.
Kontaktdaten
info@karl-koch-stiftung.de